Anwaltskanzlei Bernhard Trögl

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Mietrecht

Mietverhältnisse sind als Dauerschuldverhältnisse von regelmäßigem Kontakt zwischen Mieter und Vermieter geprägt. Dies führt naturgemäß auch zu Konflikten. Gerade deshalb ist es für beide Parteien wichtig, ihre Rechte und Pflichten zu kennen.

Wir vertreten Sie umfassend in allen Bereichen des Mietrechts. Hierzu zählen etwa die Vorbereitung einer Kündigung durch den Vermieter, aber auch deren Abwehr auf Mieterseite. Weiterhin haben Vermieter üblicherweise ein Interesse an Mieterhöhungen, was wiederum dem Interesse des Mieters widerspricht. Auch hier gilt es zunächst, die strengen formalen Anforderungen, die der Gesetzgeber hieran stellt, zu prüfen und auf Grundlage dessen weiter zu verfahren.

Unser Tätigkeitsbereich umfasst überdies auch Fragen wie Schönheitsreparaturen, die Betriebs- und Nebenkostenabrechnung, aber auch ein möglicherweise unberechtigtes Zurückbehalten der entrichteten Kaution sowie weitere mögliche Konfliktpunkte.
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